Aktuelles

Wichtiger Hinweis

Liebe Studenten und Studentinnen, bitte beachtet folgende Information: Ab diesem Jahr benötigen wir für die Beantragung der Arbeitserlaubnis (Praktikum und Ferienbeschäftigung) auch die  Immatrikulationsbescheinigung eurer Universität beglaubigt in der deutschen oder englischen Sprache. Zusätzlich schickt uns bitte die Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung. Das Formular der Bundesagentur für Arbeit findet ihr unter Downloads auf unserer Homepage.